VK 1 - 72/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.09.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Nebenangebotsregelung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 128 GWB§ 107 GWB§ 1 GWB§ 111 GWB§ 112 GWB§ 114 GWB§ 113 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war die unklare Regelung bezüglich Nebenangeboten. Obwohl in der Bekanntmachung Nebenangebote ausgeschlossen wurden, gab es im Rahmen von Vorstellungsgesprächen Hinweise auf deren Zulässigkeit, insbesondere für die Dichtsohle. Die Kammer verpflichtete die Antragsgegnerin, das Verfahren zu wiederholen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NebenangeboteVergabekammerZuschlagskriterienVerhandlungsverfahrenVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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