Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Nebenangebotsregelung
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war die unklare Regelung bezüglich Nebenangeboten. Obwohl in der Bekanntmachung Nebenangebote ausgeschlossen wurden, gab es im Rahmen von Vorstellungsgesprächen Hinweise auf deren Zulässigkeit, insbesondere für die Dichtsohle. Die Kammer verpflichtete die Antragsgegnerin, das Verfahren zu wiederholen und die Vergabeunterlagen zu überarbeiten. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.
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