Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Leistungsabgrenzung
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag in einem Vergabeverfahren für den Neubau einer Schleusenkammer zu erteilen. Streitpunkt war die unklare Abgrenzung der Leistungen zwischen Los 1 und Los 2, insbesondere hinsichtlich der Stahlwasserbau- und Elektrotechnik-Leistungen. Die Kammer bemängelte, dass die Vergabeunterlagen keine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten und Kosten für Schnittstellen zwischen den Losen enthielten, was die Kalkulation für die Bieter erschwerte. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, die Vergabeunterlagen zu überarbeiten.
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