Vergabekammer: Eignungskriterien müssen klar in Auftragsbekanntmachung stehen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag stattgegeben, Vergabeverfahren zurückversetzt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass die bloße Verweisung auf "Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen" in der Auftragsbekanntmachung nicht ausreicht. Die Eignungskriterien und die erforderlichen Nachweise müssen ausdrücklich und unmittelbar in der Bekanntmachung aufgeführt werden. Ein Link zu den Vergabeunterlagen genügt diesen Anforderungen nicht, da Bieter sich die Informationen mühsam zusammensuchen müssten. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, das Verfahren in den Stand vor Eignungsprüfung zurückzuversetzen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 78/23 — Nachprüfungsantrag wegen unvollständiger Preisaufgliederung zurückgewiesen
- VK 2 - 46/23 — Unwirksamkeit eines Bauvertrags wegen fehlender EU-weiter Ausschreibung
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
- VK 1 - 39/23 — Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Dokumentation der Kalkulationsprüfung