VK 1 - 75/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 03.09.2013

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässiger Pausenregelung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 7 VOL/A

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war eine Vorgabe in der Leistungsbeschreibung, die Pausenregelungen ausschließlich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorsah und tarifvertragliche Öffnungsklauseln für kürzere Pausen ausschloss. Die Kammer entschied, dass diese Vorgabe gegen § 97 Abs. 4 S. 2 GWB verstößt, da sie nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand steht und die bereits durch Tarifvertrag gewährleisteten Schutzstandards übererfüllt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PausenregelungArbeitszeitgesetzTarifvertragLeistungsbeschreibungVergabekammerGWB

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