Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzulässiger Pausenregelung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war eine Vorgabe in der Leistungsbeschreibung, die Pausenregelungen ausschließlich nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorsah und tarifvertragliche Öffnungsklauseln für kürzere Pausen ausschloss. Die Kammer entschied, dass diese Vorgabe gegen § 97 Abs. 4 S. 2 GWB verstößt, da sie nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand steht und die bereits durch Tarifvertrag gewährleisteten Schutzstandards übererfüllt.
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