VK 1 - 81/13 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.10.2013

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Ausschluss eines Angebots

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 97 GWB§ 113 GWB§ 7 SektVO§ 111 GWB§ 104 GWB§ 26 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin, da diese ein Ausschlusskriterium bezüglich der Softwarearchitektur nicht nachgewiesen habe. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück und ordnete eine Kostenteilung an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AusschlusskriteriumSoftwarearchitekturTeststellungNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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