VK 1 - 82/16 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.09.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Bieterunterlagen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 186 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 108 GWB§ 113 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Beschaffung von Helmtauchausstattung zu erteilen. Die Kammer beanstandete, dass die Antragsgegnerin die Angebotswertung wiederholen muss, da bei einem Bieter möglicherweise geforderte Konformitätserklärungen oder Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit fehlten. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

HelmtauchausstattungKonformitätserklärungNachweispflichtAngebotswertungNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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