Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Bieterunterlagen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Beschaffung von Helmtauchausstattung zu erteilen. Die Kammer beanstandete, dass die Antragsgegnerin die Angebotswertung wiederholen muss, da bei einem Bieter möglicherweise geforderte Konformitätserklärungen oder Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit fehlten. Der Nachprüfungsantrag wurde im Übrigen zurückgewiesen.
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