VK 1 - 84/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.10.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln im Angebot der Beigeladenen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 128 GWB§ 2 VgV§ 107 GWB§ 97 GWB§ 101a GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Beschaffung von Pulsoximetern zu erteilen. Sie verpflichtete die Antragsgegnerin, das Vergabeverfahren in den Stand vor Angebotswertung zurückzuversetzen und die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zu wiederholen. Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden geteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

PulsoximeterTechnische GerätebeschreibungAngebotswertungNachprüfungsantragZuschlagsverbot

Vergaberecht-Begriffe

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