VK 1 - 88/14 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.11.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Rückversetzung angeordnet

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 16 VOL/A§ 107 GWB§ 8 VOL/A§ 111 GWB§ 2 VgV§ 113 GWB§ 7 VOL/A§ 16 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür waren intransparente und nicht ausreichend konkretisierte Zuschlagskriterien für die "Massenentsäuerung". Insbesondere die Kriterien "Qualität" und "Preis" sowie die Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien im "Workflow/Projektkonzept" wurden beanstandet. Das Vergabeverfahren soll zurückversetzt und die Unterlagen überarbeitet werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ZuschlagskriterienIntransparenzQualitätswertungPreiswertungEignungskriterienVergabeverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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