VK 1 - 90/20 ·1. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.12.2020

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Lieferketten-Kriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 97 GWB§ 55 SektVO§ 128 GWB§ 58 VgV§ 161 GWB§ 49 VgV§ 46 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerinnen angewiesen, die Erteilung eines Zuschlags in einem Vergabeverfahren für Rabattverträge zu untersagen. Streitpunkt war die Transparenz und Vergaberechtskonformität von Zuschlagskriterien, die eine "geschlossene Lieferkette" in der EU, GPA-Unterzeichnerstaaten oder Freihandelszonen forderten. Die Kammer gab dem Nachprüfungsantrag statt und untersagte die Zuschlagserteilung, mit der Auflage, das Verfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zurückzuversetzen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtRabattverträgeZuschlagskriterienLieferketteTransparenzVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen