Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Lieferketten-Kriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat die Antragsgegnerinnen angewiesen, die Erteilung eines Zuschlags in einem Vergabeverfahren für Rabattverträge zu untersagen. Streitpunkt war die Transparenz und Vergaberechtskonformität von Zuschlagskriterien, die eine "geschlossene Lieferkette" in der EU, GPA-Unterzeichnerstaaten oder Freihandelszonen forderten. Die Kammer gab dem Nachprüfungsantrag statt und untersagte die Zuschlagserteilung, mit der Auflage, das Verfahren bei fortbestehender Beschaffungsabsicht unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer zurückzuversetzen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
- VK 1 - 39/23 — Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Dokumentation der Kalkulationsprüfung
- VK 1 - 37/23 — Vergabekammer weist Rüge gegen Referenzanforderungen zurück
- VK 1 - 35/23 — Nachprüfungsantrag wegen Eignungsprüfung zurückgewiesen