Vergabekammer: Bieterrechte verletzt, Antragsgegnerin trägt Kosten
Ergebnis: Nachprüfungsantrag erfolgreich
Betroffene Normen
§ 101a GWB§ 97 GWB§ 107 GWB§ 111 GWB§ 100 GWB§ 108 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt wurde. Die Antragsgegnerin wurde zur Übernahme der Kosten des Nachprüfungsverfahrens sowie der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin verpflichtet. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragstellerin wurde als notwendig erachtet.
Schlagworte
VergabekammerBieterrechteKostenentscheidungNachprüfungsverfahrenVerfahrensbevollmächtigter
Vergaberecht-Begriffe
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