VK 2 - 101/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.12.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Losaufteilung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für die Vergabe von Briefdienstleistungen zu erteilen. Die Antragstellerin hatte gerügt, dass die vorgesehene Losaufteilung die Beteiligung kleinerer und mittlerer Unternehmen verhindere. Die Kammer gab der Rüge statt und wies darauf hin, dass die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren bei fortbestehender Vergabeabsicht zurückversetzen müsse.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Losaufteilungmittelständische InteressenNachprüfungsantragBriefdienstleistungenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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