VK 2 - 103/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.12.2014

Nachprüfungsantrag wegen Ausschluss eines Angebots wegen angeblich zu niedrigen Preises zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 19 VOL/A§ 128 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin wurde von der Antragsgegnerin aufgefordert, die ungewöhnlich niedrige Kalkulation ihres Angebots zu erläutern. Die Antragsgegnerin schloss das Angebot aus, da die Erläuterungen und die vorgelegte Preis- und Personalkalkulation die Zweifel an einem angemessenen Preisverhältnis nicht ausräumen konnten. Die Kammer folgte der Einschätzung der Antragsgegnerin, dass die vorgelegten Nachweise nicht ausreichten, um die Angemessenheit des Preises zu belegen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragAngebotspreisungewöhnlich niedrigAusschlussAufklärungPreis- und Personalkalkulation

Vergaberecht-Begriffe

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