VK 2 - 103/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 18.11.2016

Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Eignung zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 124 GWB§ 97 GWB§ 111 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin hinsichtlich der Lose 1 und 3-10 zurückgewiesen. Die Antragstellerin wurde von der Antragsgegnerin wegen mangelnder Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Kammer sah die Entscheidung der Antragsgegnerin, die sich auf eine Vielzahl von Mängelrügen und Teilkündigungen aus der Vorvertragszeit stützte, als ermessensgerecht an. Das Verfahren in Bezug auf Los 2 hatte sich durch Rücknahme erledigt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungLeistungsfähigkeitMängelrügenAusschlussVergabekammerZuverlässigkeit

Vergaberecht-Begriffe

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