Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen ungewöhnlich niedrigen Angebots
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Antragsgegnerinnen untersagt, den Zuschlag für Arzneimittelrabattvereinbarungen zu erteilen. Die Antragstellerin wurde wegen eines als ungewöhnlich niedrig eingestuften Angebots ausgeschlossen. Die Kammer folgte der Auffassung der Antragsgegnerinnen, dass die von der Antragstellerin zur Rechtfertigung ihres niedrigen Preises vorgelegten Erläuterungen und Nachweise, insbesondere eine nachträglich eingereichte Patronatserklärung, nicht ausreichten, um die Auskömmlichkeit und die Leistungsfähigkeit während der Vertragslaufzeit zu belegen.
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