VK 2 - 117/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 29.01.2015

Vergabekammer weist Antrag auf Aufteilung von Kontrastmitteln zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 98 GWB§ 99 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 4 VOL/A

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin bezüglich der Aufteilung eines Vergabeverfahrens für Kontrastmittel zurückgewiesen. Streitpunkt war die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in Fachlose und die Frage, ob eine hinreichende Kalkulationsgrundlage für Angebote besteht. Die Kammer entschied, dass die Aufteilung und die damit verbundenen Austauschmöglichkeiten im Rahmen der Vergabebekanntmachung zulässig waren.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerKontrastmittelFachloseAufteilungSprechstundenbedarfAustauschbarkeit

Vergaberecht-Begriffe

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