Nachprüfungsantrag bei Vergabe von Kontrastmitteln teilweise zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 107 GWB§ 128 GWB§ 108 GWB§ 97 GWB§ 114 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von Kontrastmitteln teilweise durch Rücknahme beendet und im Übrigen zurückgewiesen wird. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Streitpunkt war die Einteilung der Fachlose und die Berücksichtigung von Wirkstoffen sowie die Konzentration bei der Angebotsbewertung.
Schlagworte
VergabekammerNachprüfungsantragKontrastmittelFachloseAngebotsbewertungSubstitution
Vergaberecht-Begriffe
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