VK 2 - 119/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 14.01.2015

Nachprüfungsantrag bei Vergabe von Kontrastmitteln teilweise zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 128 GWB§ 108 GWB§ 97 GWB§ 114 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass ein Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe von Kontrastmitteln teilweise durch Rücknahme beendet und im Übrigen zurückgewiesen wird. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Streitpunkt war die Einteilung der Fachlose und die Berücksichtigung von Wirkstoffen sowie die Konzentration bei der Angebotsbewertung.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragKontrastmittelFachloseAngebotsbewertungSubstitution

Vergaberecht-Begriffe

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