VK 2 - 125/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.01.2016

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 128 GWB§ 102 GWB§ 7 SektVO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die fehlende Losaufteilung und eine unzulässige Eignungsanforderung. Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurück. Sie begründete dies damit, dass die Antragstellerin kein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag habe, da sie die angebotenen Leistungen nicht erbringen könne oder wolle. Die Kammer sah die Antragstellerin als nicht antragsbefugt an.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LosaufteilungEignungsanforderungAntragsbefugnisNachprüfungsverfahrenVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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