Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlender Antragsbefugnis zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte die fehlende Losaufteilung und eine unzulässige Eignungsanforderung. Die Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag als unzulässig zurück. Sie begründete dies damit, dass die Antragstellerin kein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag habe, da sie die angebotenen Leistungen nicht erbringen könne oder wolle. Die Kammer sah die Antragstellerin als nicht antragsbefugt an.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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