VK 2 - 127/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.01.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen widersprüchlicher Nebenangebotsregelungen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 27 SektVO§ 101a GWB§ 97 GWB§ 1 GWB§ 111 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war eine widersprüchliche Regelung in den Vergabeunterlagen bezüglich der Zulassung und Forderung von Nebenangeboten. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück und ordnete eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe an, falls die Beschaffungsabsicht fortbesteht. Die Kosten wurden geteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NebenangeboteWidersprüchliche VergabeunterlagenVerfahrensgrundsätzeZuschlagsversagungRückversetzung

Vergaberecht-Begriffe

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