VK 2 - 13/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.05.2020

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Qualitätsbewertung zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 134 GWB§ 127 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Wertung ihres Angebots zurückgewiesen. Die Bieterin rügte, dass ihr Angebot in mehreren Qualitätskriterien null Punkte erhalten habe, obwohl sie die Mindestanforderungen erfüllt habe. Die Kammer entschied, dass die geforderte "detaillierte Darstellung" über die bloße Wiedergabe der Mindestanforderungen hinausging und die Bieterin diese nicht ausreichend erbracht habe. Daher sei die Bewertung der Antragsgegnerin nicht zu beanstanden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Qualitätskriteriendetaillierte DarstellungBewertungNachprüfungsantragVergabekammer

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