Aufhebung eines Vergabeverfahrens als rechtswidrig festgestellt
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin rechtswidrig war und den Antragsteller in seinen Rechten verletzte. Der Antragsteller wandte sich gegen die Aufhebung, nachdem sein Angebot zunächst wegen Abweichungen von Muss-Anforderungen ausgeschlossen und diese Entscheidung später von der Antragsgegnerin teilweise abgemildert wurde. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 2 - 36/23 — Nachprüfungsantrag wegen Händlernetz und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
- VK 1 - 39/23 — Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Dokumentation der Kalkulationsprüfung
- VK 1 - 37/23 — Vergabekammer weist Rüge gegen Referenzanforderungen zurück
- VK 1 - 35/23 — Nachprüfungsantrag wegen Eignungsprüfung zurückgewiesen