VK 2 - 143/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 23.01.2017

Aufhebung eines Vergabeverfahrens als rechtswidrig festgestellt

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 128 GWB§ 107 GWB§ 124 GWB§ 63 VgV§ 132 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Aufhebung eines Vergabeverfahrens durch die Antragsgegnerin rechtswidrig war und den Antragsteller in seinen Rechten verletzte. Der Antragsteller wandte sich gegen die Aufhebung, nachdem sein Angebot zunächst wegen Abweichungen von Muss-Anforderungen ausgeschlossen und diese Entscheidung später von der Antragsgegnerin teilweise abgemildert wurde. Die Kammer wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AufhebungVergabeverfahrenRechtswidrigkeitNachprüfungsantragLeistungsbeschreibungAusschluss

Vergaberecht-Begriffe

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