VK 2 - 19/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 26.03.2014

Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Eignung eines Bieters zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 31 VSVgV§ 101a GWB§ 21 VSVgV§ 111 GWB§ 2 VgV§ 98 GWB§ 99 GWB§ 100 GWB§ 97 GWB§ 1 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte die mangelnde Eignung der Beigeladenen für die Instandsetzung von Getrieben. Sie argumentierte, dass die Beigeladene nicht über die erforderlichen technischen Unterlagen und Instandsetzungsdokumentationen verfüge. Die Vergabekammer wies den Nachprüfungsantrag zurück, da die Antragstellerin ihre Rügen nicht fristgerecht und substantiiert vorgebracht habe.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EignungInstandsetzungsdokumentationNachprüfungsantragVergabekammerBieterfrageRügefrist

Vergaberecht-Begriffe

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