VK 2 - 19/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 13.04.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlagserteilung wegen mangelhafter Bemusterung

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 111 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, Zuschläge für 23 Lose zu erteilen. Die Antragstellerin wurde wegen angeblich nicht konformer Produktmuster ausgeschlossen. Die Kammer beanstandete jedoch, dass die Anforderungen an die Bemusterung und die Kriterien für einen Ausschluss nicht transparent genug kommuniziert wurden. Daher wurde das Vergabeverfahren zurückzuversetzen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsantragAusschlussBemusterungTransparenzVOL/A

Vergaberecht-Begriffe

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