VK 2 - 27/20 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.05.2020

Nachprüfungsantrag wegen angeblicher Nichterfüllung von Wandstärken bei Akustikelementen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 134 GWB§ 97 GWB§ 180 GWB§ 55 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass ihr Angebot zu Unrecht wegen angeblicher Nichterfüllung der maximalen Wandstärke von 50 mm für Akustikelemente ausgeschlossen worden sei. Die Kammer sah die Begründung der Antragsgegnerin für den Ausschluss als stichhaltig an, da das vorgelegte Gutachten eine Wandstärke von 54 mm auswies und die Antragstellerin trotz Aufklärungsaufforderungen keine ausreichenden Nachweise zur Erfüllung der Vorgabe erbringen konnte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

AkustikelementeWandstärkeAusschlussNachweisLeistungsbeschreibung

Vergaberecht-Begriffe

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