Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Leistungsbeschreibung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Verfahren zurückversetzen und die Vergabeunterlagen überarbeiten. Streitpunkt war die unzureichende Angabe von Flow-Raten in den Vergabeunterlagen, die für die Kalkulation der Bieter von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht, dass die mangelhaften Angaben eine ordnungsgemäße Angebotsabgabe erschweren und zu unzumutbaren Risiken für die Bieter führen.
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Vergaberecht-Begriffe
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