VK 2 - 3/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.02.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unzureichender Leistungsbeschreibung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 98 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss das Verfahren zurückversetzen und die Vergabeunterlagen überarbeiten. Streitpunkt war die unzureichende Angabe von Flow-Raten in den Vergabeunterlagen, die für die Kalkulation der Bieter von wesentlicher Bedeutung sind. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht, dass die mangelhaften Angaben eine ordnungsgemäße Angebotsabgabe erschweren und zu unzumutbaren Risiken für die Bieter führen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

LeistungsbeschreibungFlow-RatenAngebotskalkulationVergabeunterlagenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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