VK 2 - 3/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 01.02.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 97 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist die Intransparenz der Wertungskriterien in den Vergabeunterlagen. Die Kriterien waren nicht ausreichend definiert, sodass Bieter ihre Angebote nicht optimal ausrichten konnten. Die Kammer bemängelte insbesondere die fehlende Konkretisierung der Punktevergabe für unterschiedliche Erfüllungsgrade.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerWertungskriterienIntransparenzZuschlagNachprüfungsverfahrenBieter

Vergaberecht-Begriffe

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