Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 101a GWB§ 97 GWB§ 107 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist die Intransparenz der Wertungskriterien in den Vergabeunterlagen. Die Kriterien waren nicht ausreichend definiert, sodass Bieter ihre Angebote nicht optimal ausrichten konnten. Die Kammer bemängelte insbesondere die fehlende Konkretisierung der Punktevergabe für unterschiedliche Erfüllungsgrade.
Schlagworte
VergabekammerWertungskriterienIntransparenzZuschlagNachprüfungsverfahrenBieter
Vergaberecht-Begriffe
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