VK 2 - 31/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 27.05.2014

Unwirksamkeit des Vertrags wegen unberechtigten Ausschlusses eines Angebots

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 19 SektVO§ 101b GWB§ 16 VOB/A§ 107 GWB§ 101a GWB§ 1 SektVO§ 111 GWB§ 128 GWB§ 20 VOB/A§ 32 SektVO§ 97 GWB

Worum ging es?

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Die Vergabekammer hat einen geschlossenen Vertrag für unwirksam erklärt, da das Angebot der Antragstellerin zu Unrecht wegen eines vermeintlichen Änderungsvorbehalts ausgeschlossen wurde. Die Kammer sah den Vorbehalt als nicht ausschlaggebend an und wies den Nachprüfungsantrag im Übrigen zurück. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ÄnderungsvorbehaltAngebotAusschlussNachprüfungsverfahrenUnwirksamkeitVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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