VK 2 - 31/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 12.06.2015

Nachprüfungsantrag wegen mangelnder Zuverlässigkeit zurückgewiesen

Ergebnis: Antrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 16 VgV§ 97 GWB§ 101b GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 104 GWB§ 98 GWB§ 100 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hatte die Bieterin als ungeeignet eingestuft, da sowohl ihren Geschäftsführern als auch mittelbaren Gesellschaftern schwere Verfehlungen im Zusammenhang mit früheren Kartellabsprachen nachgewiesen worden seien. Die von der Bieterin vorgelegten Selbstreinigungsmaßnahmen wurden als nicht ausreichend bewertet, insbesondere die personellen Konsequenzen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

SelbstreinigungZuverlässigkeitschwere VerfehlungenKartellabsprachenNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen