Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war die Beanstandung der Antragstellerin bezüglich der Wertungskriterien, insbesondere des Bereichs "Bisherige Erfolge und Qualität". Die Kammer sah hier eine mögliche Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie eine Intransparenz bei der Punktevergabe. Das Vergabeverfahren soll unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückversetzt werden.
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