VK 2 - 31/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 30.05.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 4 VgV§ 108 GWB§ 111 GWB§ 7 VOL/A§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Grund dafür war die Beanstandung der Antragstellerin bezüglich der Wertungskriterien, insbesondere des Bereichs "Bisherige Erfolge und Qualität". Die Kammer sah hier eine mögliche Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie eine Intransparenz bei der Punktevergabe. Das Vergabeverfahren soll unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

WertungskriterienIntransparenzEignungZuschlagNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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