VK 2 - 33/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.06.2013

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Produktneutralität

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 128 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für ein Los zur Beschaffung von Druckerverbrauchsmaterial zu erteilen. Streitpunkt war die ausschließliche Forderung nach Originalprodukten eines bestimmten Herstellers, was die Antragstellerin als Verstoß gegen das Gebot der Produktneutralität rügte. Die Kammer gab der Antragstellerin Recht und begründete dies mit der fehlenden Produktneutralität der Ausschreibung.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

ProduktneutralitätVerbrauchsmaterialDruckerAusschreibungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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