VK 2 - 35/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.08.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln in Vergabeunterlagen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 97 GWB§ 2 VOL/A§ 111 GWB§ 125 GWB§ 107 GWB§ 6 VOL/A§ 110 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für "Sicherungsdienstleistungen" zu erteilen. Die Kammer bemängelte insbesondere die fehlende Losbildung und die gestellten Referenzanforderungen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht muss das Vergabeverfahren zurückversetzt werden. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Parteien aufgeteilt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerSicherungsdienstleistungenLosbildungReferenzenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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