Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Mängeln in Vergabeunterlagen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
§ 97 GWB§ 2 VOL/A§ 111 GWB§ 125 GWB§ 107 GWB§ 6 VOL/A§ 110 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag für "Sicherungsdienstleistungen" zu erteilen. Die Kammer bemängelte insbesondere die fehlende Losbildung und die gestellten Referenzanforderungen. Bei fortbestehender Beschaffungsabsicht muss das Vergabeverfahren zurückversetzt werden. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Parteien aufgeteilt.
Schlagworte
VergabekammerSicherungsdienstleistungenLosbildungReferenzenNachprüfungsantrag
Vergaberecht-Begriffe
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