VK 2 - 39/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 26.05.2015

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen Abweichung von Vorgaben zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 111 GWB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Die Bieterin hatte beanstandet, dass ihr Angebot zu Unrecht ausgeschlossen wurde. Die Vergabekammer stellte fest, dass die angebotenen Komponenten, insbesondere die Initiatoren, nicht den Vorgaben des Schnittstellen- und Leistungskatalogs entsprachen, was einen Ausschluss rechtfertigte. Die Bieterin hatte die Abweichungen im Aufklärungsgespräch bestätigt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachprüfungsantragAusschlussSchnittstellenkatalogInitiatorenAufklärungsgespräch

Vergaberecht-Begriffe

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