VK 2 - 39/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.08.2016

Vergabekammer weist Feststellungsantrag zur Funktionsunterwäsche zurück

Ergebnis: Antrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 8 VOL/A§ 97 GWB§ 12 VOL/A§ 111 GWB§ 186 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Feststellungsantrag einer Bieterin bezüglich der Vergabe von Funktionsunterwäsche zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte eine unklare und widersprüchliche Leistungsbeschreibung sowie mangelnde Auskunftspflichten der Vergabestelle. Die Kammer entschied, dass die Nachprüfbarkeit des Verfahrens nicht beeinträchtigt war und die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerFunktionsunterwäscheLeistungsbeschreibungNachprüfungsantragFeststellungsantragKostenentscheidung

Vergaberecht-Begriffe

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