VK 2 - 41/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 02.06.2015

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zur Vergabe eines Versorgungsvertrags zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 111 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Nachprüfungsantrag bezüglich der Vergabe eines Vertrages zur Integrierten Versorgung nach §§ 140 a - d SGB V zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte insbesondere Fehler bei der Wertung ihres Angebots und die Ausschlussbedürftigkeit des Angebots der Beigeladenen. Die Kammer sah die Wertung der Antragsgegnerin, die zu Punktabzügen in mehreren Kategorien führte, als nachvollziehbar an und wies die Rügen hinsichtlich der Eignungsprüfung und der Wertungskriterien zurück.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Integrierte VersorgungWertungNachprüfungsantragEignungsprüfungVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen