VK 2 - 43/13 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 20.06.2013

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen nicht gelisteter Hilfsmittel zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 128 GWB§ 111 GWB§ 106a GWB§ 98 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitig war, ob Angebote ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie Hilfsmittel beinhalten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet waren. Die Kammer entschied, dass die Bieterin die Vergabeunterlagen falsch interpretiert hat und die Angebote zu Recht ausgeschlossen wurden, da die geforderte Listung im Hilfsmittelverzeichnis eine zwingende Voraussetzung war.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

HilfsmittelverzeichnisAusschlussAngebotVergabeunterlagenNachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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