Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen nicht gelisteter Hilfsmittel zurück
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitig war, ob Angebote ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie Hilfsmittel beinhalten, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet waren. Die Kammer entschied, dass die Bieterin die Vergabeunterlagen falsch interpretiert hat und die Angebote zu Recht ausgeschlossen wurden, da die geforderte Listung im Hilfsmittelverzeichnis eine zwingende Voraussetzung war.
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Vergaberecht-Begriffe
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