VK 2 - 43/21 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 04.06.2021

Nachprüfungsantrag wegen angeblich fehlender EU-weiter Ausschreibung verworfen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 135 GWB§ 134 GWB§ 3 VgV§ 106 GWB§ 46 UVgO

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine fehlende europaweite Bekanntmachung, da der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert überschreite. Die Kammer sah die Voraussetzungen für eine EU-weite Ausschreibung nicht als gegeben an und verwarf den Antrag als unzulässig. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

EU-weite AusschreibungAuftragswertschätzungSchwellenwertNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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