Nachprüfungsantrag wegen angeblich fehlender EU-weiter Ausschreibung verworfen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin verworfen. Die Antragstellerin rügte unter anderem eine fehlende europaweite Bekanntmachung, da der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert überschreite. Die Kammer sah die Voraussetzungen für eine EU-weite Ausschreibung nicht als gegeben an und verwarf den Antrag als unzulässig. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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