VK 2 - 47/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 07.07.2014

Vergabekammer erklärt Nachtragsvergabe für unwirksam

Ergebnis: Nachprüfungsantrag erfolgreich

Betroffene Normen

§ 115 GWB§ 101b GWB§ 8 VOB§ 5 VOB§ 128 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über Abbruchleistungen, der als Nachtrag zu einem bestehenden Vertrag vergeben wurde, für unwirksam erklärt. Die Vergabestelle hatte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 3 EG Abs. 5 S. 1 Nr. 5 VOB/A berufen, da die Leistung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht von der bereits vergebenen Leistung trennbar sei. Die Kammer folgte dieser Argumentation nicht und verpflichtete die Vergabestelle, die Leistung in einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren neu zu beschaffen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

NachtragsvergabeUnwirksamkeitVOB/AAusnahmetatbestandVergabeverfahren

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen