Vergabekammer erklärt Nachtragsvergabe für unwirksam
Ergebnis: Nachprüfungsantrag erfolgreich
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat einen Vertrag über Abbruchleistungen, der als Nachtrag zu einem bestehenden Vertrag vergeben wurde, für unwirksam erklärt. Die Vergabestelle hatte sich auf die Ausnahmevorschrift des § 3 EG Abs. 5 S. 1 Nr. 5 VOB/A berufen, da die Leistung aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht von der bereits vergebenen Leistung trennbar sei. Die Kammer folgte dieser Argumentation nicht und verpflichtete die Vergabestelle, die Leistung in einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren neu zu beschaffen.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten
AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.
Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →Verwandte Entscheidungen
- VK 2 - 34/23 — Zuschlag auf Reisebürodienstleistungen untersagt wegen Datenschutzbedenken
- VK 1 - 39/23 — Zuschlagserteilung untersagt: Mangelnde Dokumentation der Kalkulationsprüfung
- VK 2 - 114/22 — Nachprüfungsantrag wegen Datenschutzvorgaben und Zuschlagskriterien zurückgewiesen
- VK 2 - 94/22 — Nachprüfungsantrag wegen angeblicher Preisangemessenheit zurückgewiesen
- VK 2 - 13/21 — Nachprüfungsantrag wegen Schiffsnationalität und Preisprüfung zurückgewiesen