VK 2 - 53/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 08.07.2015

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen falscher Angaben zu Verflechtungen zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 4 VOF§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen, nachdem diese wegen angeblich falscher Angaben zu gesellschaftsrechtlichen und personellen Verflechtungen von der Vergabe ausgeschlossen worden war. Die Kammer entschied, dass die Bieterin wissentlich falsche Angaben gemacht hatte und somit ihre Zuverlässigkeit in Frage gestellt war. Der Antrag bezüglich eines Loses wurde als erledigt erklärt, da die Antragstellerin ihn zurückgenommen hatte.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VerflechtungenAusschlussfalsche AngabenZuverlässigkeitNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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