VK 2 - 54/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 17.07.2018

Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag wegen fehlerhafter Angebotsabgabe zurück

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 57 VgV§ 53 VgV§ 134 GWB§ 107 GWB§ 115 GWB§ 57 GWB§ 9 VgV§ 29 VgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurückgewiesen. Streitig war, ob die Bieterin ihr Angebot formgerecht eingereicht hatte, da sie eine veraltete Version des Leistungsverzeichnisses verwendete. Die Kammer entschied, dass die Bieterin die Vorgaben zur Verwendung der aktuellsten Vergabeunterlagen missachtet hat und ihr Angebot daher formunwirksam war. Die Bieterin wurde zur Kostentragung verpflichtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabeunterlagenAngebotsabgabeLeistungsverzeichnisFormfehlerNachprüfungsverfahren

Vergaberecht-Begriffe

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