Vergabekammer weist Bewertung des Bauablaufplans an
Ergebnis: Bauablaufplan erneut zu werten
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragsgegnerin den Bauablaufplan der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut bewerten muss. Streitpunkt war die Bewertung des Bauablaufplans der Antragstellerin mit null Punkten, was zur Nichtberücksichtigung ihres Angebots führte. Die Kammer hat die Antragsgegnerin und die Beigeladene zur Kostentragung verpflichtet.
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