VK 2 - 62/18 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.08.2018

Vergabekammer weist Bewertung des Bauablaufplans an

Ergebnis: Bauablaufplan erneut zu werten

Betroffene Normen

§ 127 GWB§ 134 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer hat entschieden, dass die Antragsgegnerin den Bauablaufplan der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer erneut bewerten muss. Streitpunkt war die Bewertung des Bauablaufplans der Antragstellerin mit null Punkten, was zur Nichtberücksichtigung ihres Angebots führte. Die Kammer hat die Antragsgegnerin und die Beigeladene zur Kostentragung verpflichtet.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

BauablaufplanVergabeunterlagenBewertungNachprüfungsantragVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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