VK 2 - 63/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.08.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Transparenz und unklarer Eignungsprüfung

Ergebnis: Zuschlag untersagt und Vergabeverfahren zurückversetzt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 20 VOL/A§ 16 VOL/A§ 111 GWB§ 113 GWB§ 61 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 18 VOL/A§ 110 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Sie bemängelte, dass die Antragsgegnerin die Gründe für ihre Vergabeentscheidung nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar dargelegt habe. Zudem gab es Unklarheiten bezüglich der Prüfung der Eignungsnachweise der Bieter, insbesondere bei den Referenzen. Das Vergabeverfahren soll daher in den Stand vor der Bekanntmachung zurückversetzt werden.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TransparenzgebotEignungsnachweisVergabeverfahrenNachprüfungsverfahrenZuschlag

Vergaberecht-Begriffe

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