Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen mangelnder Transparenz und unklarer Eignungsprüfung
Ergebnis: Zuschlag untersagt und Vergabeverfahren zurückversetzt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Sie bemängelte, dass die Antragsgegnerin die Gründe für ihre Vergabeentscheidung nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar dargelegt habe. Zudem gab es Unklarheiten bezüglich der Prüfung der Eignungsnachweise der Bieter, insbesondere bei den Referenzen. Das Vergabeverfahren soll daher in den Stand vor der Bekanntmachung zurückversetzt werden.
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Vergaberecht-Begriffe
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