VK 2 - 67/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.09.2014

Nachprüfungsantrag bezüglich Mobilfunkleistungen zurückgewiesen

Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

Betroffene Normen

§ 107 GWB§ 5 SektVO§ 111 GWB§ 101a GWB§ 108 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat den Nachprüfungsantrag einer Bieterin gegen die Vergabe von Mobilfunkleistungen zurückgewiesen. Die Antragstellerin rügte, dass die Beigeladene bestimmte Muss-Kriterien nicht erfülle und daher auszuschließen sei. Zudem sei der Anforderungskatalog einseitig zugunsten der Beigeladenen gestaltet worden. Die Kammer wies den Antrag zurück, da die Rüge nicht fristgerecht erhoben worden sei und die vorgebrachten Ausschlussgründe nicht überzeugten.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

MobilfunkleistungenNachprüfungsantragAusschlussgrundAnforderungskatalogVergabekammer

Vergaberecht-Begriffe

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