VK 2 - 7/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 16.03.2015

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen Patentverletzungsrisiko

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 104 GWB§ 97 GWB§ 111 GWB§ 98 GWB§ 107 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im Rahmen einer Ausschreibung für Rahmenrabattvereinbarungen einen Zuschlag zu erteilen. Grund dafür ist die Sorge, dass die Ausschreibungskonzeption, die patentgeschützte Indikationsbereiche nicht explizit ausklammert, zu Patentverletzungen führen könnte. Die Kammer wies die Antragsgegnerin an, das Verfahren zurückzuversetzen, die Vergabeunterlagen zu überarbeiten und eine erneute Angebotsabgabe zu ermöglichen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

RahmenrabattvereinbarungenPatentverletzungVergabeverfahrenNachprüfungsantragVergabeunterlagen

Vergaberecht-Begriffe

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