Nachprüfungsantrag wegen angeblich unangemessen niedrigem Angebot unzulässig
Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen als unangemessen niedrig auszuschließen sei. Die Vergabekammer des Bundes verwarf den Nachprüfungsantrag als unzulässig, da die Antragstellerin nicht schlüssig darlegen konnte, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Insbesondere sei die von der Antragstellerin angeführte Vorschrift des § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A a.F. nicht bieterschützend.
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Vergaberecht-Begriffe
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