VK 2 - 75/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 19.08.2016

Nachprüfungsantrag wegen angeblich unangemessen niedrigem Angebot unzulässig

Ergebnis: Nachprüfungsantrag verworfen

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 111 GWB§ 98 GWB§ 107 GWB§ 97 GWB§ 16 VOB/A

Worum ging es?

KI-generiert

Die Antragstellerin rügte, dass das Angebot der Beigeladenen als unangemessen niedrig auszuschließen sei. Die Vergabekammer des Bundes verwarf den Nachprüfungsantrag als unzulässig, da die Antragstellerin nicht schlüssig darlegen konnte, in eigenen Rechten verletzt zu sein. Insbesondere sei die von der Antragstellerin angeführte Vorschrift des § 16 EG Abs. 6 Nr. 1 VOB/A a.F. nicht bieterschützend.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

Unangemessen niedriges AngebotAntragsbefugnisBieterschutzVOB/ANachprüfungsantrag

Vergaberecht-Begriffe

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