Intransparente Vorgaben im Vergabeverfahren führen zu Rechtsverletzung
Ergebnis: Feststellung der Rechtsverletzung wegen intransparenter Vorgaben
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die Antragstellerin und die Beigeladene zu 2) durch intransparente Vorgaben der Antragsgegnerin in ihren Rechten verletzt wurden. Die Antragsgegnerin hatte ein Vergabeverfahren für einen Neubau durchgeführt, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium war. Die Kammer beanstandete die mangelnde Transparenz der Vorgaben, die zu einer unzulässigen Einschränkung des Wettbewerbs geführt haben könnte. Die Anträge der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 2) wurden im Übrigen zurückgewiesen.
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Vergaberecht-Begriffe
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