VK 2 - 77/15 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 10.09.2015

Vergabekammer: Teilnahmebedingungen für Geländewagen waren rechtswidrig

Ergebnis: Teilweise erledigt, Teilnahmebedingungen für rechtswidrig erklärt

Betroffene Normen

§ 115 GWB§ 97 GWB§ 8 VSVgV§ 128 GWB§ 101b GWB§ 10 VSVgV§ 113 GWB§ 107 GWB§ 7 VSVgV

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin aufgestellten Teilnahmebedingungen für die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Lieferung und Wartung sondergeschützter Geländewagen rechtswidrig waren und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt haben. Die Kammer bemängelte insbesondere die gemeinsame Vergabe von Lieferung und Wartung, intransparente Anforderungen bezüglich der Vertraulichkeit sowie unzumutbare und unklare Vorgaben zur Musterfahrzeugerstellung und zu Referenzen. Ein Teil des Nachprüfungsantrags wurde wegen Rücknahme der Antragstellerin als erledigt erklärt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

TeilnahmebedingungenGeländewagenVergabekammerRechtswidrigkeitTransparenzgebotLosvergabe

Vergaberecht-Begriffe

🔔

Nachprüfungsverfahren Ihrer Auftraggeber im Blick behalten

AusschreibungsRadar erfasst zu über 1 Mio. Vergaben die zuständige Vergabekammer, Frist-Verläufe und Verfahrenshistorien. Beobachten Sie Auftraggeber und werden Sie bei Zuschlägen und Änderungen benachrichtigt.

Mehr für Kanzleien & Rechtsabteilungen →

Verwandte Entscheidungen

← Alle Vergabekammer-Entscheidungen