Vergabekammer: Teilnahmebedingungen für Geländewagen waren rechtswidrig
Ergebnis: Teilweise erledigt, Teilnahmebedingungen für rechtswidrig erklärt
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat festgestellt, dass die von der Antragsgegnerin aufgestellten Teilnahmebedingungen für die Vergabe eines Rahmenvertrags zur Lieferung und Wartung sondergeschützter Geländewagen rechtswidrig waren und die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt haben. Die Kammer bemängelte insbesondere die gemeinsame Vergabe von Lieferung und Wartung, intransparente Anforderungen bezüglich der Vertraulichkeit sowie unzumutbare und unklare Vorgaben zur Musterfahrzeugerstellung und zu Referenzen. Ein Teil des Nachprüfungsantrags wurde wegen Rücknahme der Antragstellerin als erledigt erklärt.
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