Intransparente Vergabeunterlagen führen zur Feststellung der Rechtsverletzung
Ergebnis: Feststellung der Rechtsverletzung wegen intransparenter Vorgaben, im Übrigen zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes stellte fest, dass die Antragstellerin durch intransparente Vorgaben in den Vergabeunterlagen in ihren Rechten verletzt wurde. Die Antragsgegnerin hatte ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit einer unklaren Öffnungsklausel versehen, die Abweichungen zuließ, ohne diese transparent zu spezifizieren. Dies führte zu unterschiedlichen Interpretationen bei den Bietern und verhinderte die Vergleichbarkeit der Angebote. Der Nachprüfungsantrag wurde teilweise zurückgewiesen, da die Antragsgegnerin das Verfahren nach dem Hinweis der Kammer zurückversetzte und die Unterlagen korrigieren wollte.
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Vergaberecht-Begriffe
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