Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 101a GWB§ 111 GWB§ 97 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss die Vergabeunterlagen überarbeiten und den Bietern erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe geben. Grund dafür sind intransparente Wertungskriterien und eine fehlerhafte Angebotswertung, die die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigt.
Schlagworte
VergabekammerNachprüfungsverfahrenWertungskriterienIntransparenzAngebotswertungZuschlagsverbot
Vergaberecht-Begriffe
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