VK 2 - 79/16 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 31.08.2016

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen intransparenter Wertungskriterien

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 101a GWB§ 111 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, im laufenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu erteilen. Sie muss die Vergabeunterlagen überarbeiten und den Bietern erneut Gelegenheit zur Angebotsabgabe geben. Grund dafür sind intransparente Wertungskriterien und eine fehlerhafte Angebotswertung, die die Vergleichbarkeit der Angebote beeinträchtigt.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergabekammerNachprüfungsverfahrenWertungskriterienIntransparenzAngebotswertungZuschlagsverbot

Vergaberecht-Begriffe

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