VK 2 - 85/14 ·2. Vergabekammer des Bundes ·Beschluss vom 24.10.2014

Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung

Ergebnis: Zuschlag untersagt

Betroffene Normen

§ 98 GWB§ 107 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 102 GWB§ 97 GWB

Worum ging es?

KI-generiert

Die Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer in den Stand vor der Versendung der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen. Die Antragsgegnerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.

📄 Vollständige Entscheidung beim Bundeskartellamt (PDF) →

Schlagworte

VergaberechtNachprüfungsverfahrenZuschlagWertungBegleitforschung

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