Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen fehlerhafter Wertung
Ergebnis: Zuschlag untersagt
Betroffene Normen
§ 98 GWB§ 107 GWB§ 101a GWB§ 111 GWB§ 102 GWB§ 97 GWB
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer in den Stand vor der Versendung der Vergabeunterlagen zurückzuversetzen. Die Antragsgegnerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Schlagworte
VergaberechtNachprüfungsverfahrenZuschlagWertungBegleitforschung
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