Nachprüfungsantrag wegen Zuschlagskriterium "niedrigster Preis" zurückgewiesen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes wies den Nachprüfungsantrag einer Bieterin zurück. Die Antragstellerin rügte, dass der niedrigste Preis als alleiniges Zuschlagskriterium festgelegt wurde, obwohl die Leistungsbeschreibung eine funktionale Ausschreibung darstelle und somit keine homogenen Angebote zu erwarten seien. Die Kammer sah die Festlegung des niedrigsten Preises als alleiniges Zuschlagskriterium hier als zulässig an.
Schlagworte
Vergaberecht-Begriffe
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