Vergabekammer untersagt Zuschlag wegen unklarer Angaben zu Bauaufzügen
Ergebnis: Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Betroffene Normen
Worum ging es?
KI-generiertDie Vergabekammer des Bundes hat der Antragsgegnerin untersagt, einen Zuschlag zu erteilen. Streitpunkt war der Ausschluss des Angebots der Antragstellerin wegen widersprüchlicher Angaben zu angebotenen Bauaufzügen. Die Kammer gab der Antragsgegnerin auf, das Verfahren zurückzuversetzen und die Bieter erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern, da die Vergabeunterlagen bezüglich der geforderten Fabrikats- und Typangaben nicht eindeutig gewesen seien.
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